Ergotherapie in Varel
Was ist Ergotherapie ?
Ergotherapie ist eine medizinische Therapieform aus dem Heilmittelbereich, welche im Heilmittelkatalog der Krankenkassen aufgenommen ist. Dieser Behandlungsansatz bedient sich spezieller Therapietechniken und –methoden sowie der Ausführung individuell sinnvoller Tätigkeiten mit dem Ziel, Beeinträchtigungen von Handlungsfähigkeiten zu verringern oder zu verhüten. Dabei soll ein Maximum an Funktionen und Selbstständigkeit erreicht werden.
Welche Behandlungsarten gibt es ?
In der Ergotherapie gibt es unterschiedliche Therapieschwerpunkte, welche die jeweils folgenden Behandlungsarten beinhalten:
- sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- motorisch-funktionelle Behandlung
- ergotherapeutisches Hirnleistungstraining
- psychisch-funktionelle Behandlung
Therapie – Befund – Beratung
Alle Therapieformen können durch Allgemeinmediziner (Hausärzte) bzw. Fachärzte aus dem näheren und weiteren Umfeld verordnet werden. Mit den verordnenden Ärzten ist ein Austausch von Befunden angesetzten Maßnahmen und deren Erfolgen möglich. Zudem kann der Einsatz der Maßnahmen inhaltlich sowie zeitlich angepasst werden. Zu Beginn werden standardisierte Tests durchgeführt, um eine umfassende und problembezogene Befunderhebung zu ermöglichen.
Es findet eine eingehende Beratung in Bezug auf therapiebegleitende Prozesse statt, welche das direkte Umfeld des Patienten betrifft (z.B. Familie, Beruf, Schule, Kindergarten); das ist für eine erfolgreiche Behandlung sehr wichtig.
Bei der Behandlung von Kindern werden wichtige Bezugspersonen, wie z.B. die Eltern mit in die Maßnahme einbezogen, sofern dies den Erfolg der Behandlung und der Therapieziele unterstützt.
Regelfall
Hinsichtlich des Umfangs der Behandlungseinheiten liegen im Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung Richtlinien vor, innerhalb dessen die Therapie zu einem erfolgreichen Abschluss geführt haben sollte (z.B. 60 Behandlungen bei Entwicklungsstörungen bei Kindern). In einigen Fällen, vor allem in der Kindertherapie und bei chronischen Funktionsunfähigkeiten bzw. –beeinträchtigungen, ist der vorgesehene Umfang nicht ausreichend und die Behandlung kann verlängert werden. Dies ist bei gleichbleibender Indikation möglich, sofern dies durch den verordnenden Arzt bestätigt wird.